Ablaufbeschreibungen, Beschlüsse PA

Ablaufbeschreibungen

Sehr geehrte Studierende,

Sie können Ihre Abschlussarbeit wie folgt einreichen:

  • Über die Druckerei der Hochschule: hier können Sie Ihre Abschlussarbeiten drucken lassen. (Weitere Infos zur Druckerei finden Sie hier). Die Arbeiten werden mit der Hauspost an uns geleitet und wir verteilen die Arbeiten an Ihren/Ihre Referenten:innen
  • Als PDF per Mail (am Abgabetag) an die Referenten:innen und den Prüfungsausschuss  pruefungsausschuss.fbb@h-da.de in CC senden. Ggf. nach Rücksprache mit Ihren Referenten:innen ein oder mehrere Exemplare direkt an die jeweiligen Referenten:innen oder die Hochschule senden.
  • Die Abschlussarbeiten per Post (Poststempel gilt als Abgabetag) senden. Wir empfehlen die Abschlussarbeit als Paket zu versenden, Sie bekommen eine Sendungsnummer und können das Paket Online verfolgen.

Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit nur Online einreichen, benötigen wir ein Exemplar zur Archivierung. Das muss nicht am Abgabetag eingereicht werden. Es kann auch z. B. zum Kolloquium mitgebracht werden oder per Post nachgesendet werden. Ohne dieses Exemplar kann allerdings keine Abschlussnote eingetragen werden.

Fragen Sie zur Sicherheit noch mal bei Ihren Referenten:innen nach, ob diese auch ein Exemplar benötigen.

UND, bitte die Abschlussarbeiten unterschreiben!!!

Nach Abgabe der Abschlussarbeit, setzen Sie sich bitte mit Ihrer/Ihrem Referentin/Referenten in Verbindung und vereinbaren einen Termin für das Kolloquium.

Die Abschlussarbeit wird in einem 15 - 45-minütigen Kolloquium vorgestellt. Die Beratung und die Bekanntgabe der Bewertung sind nichtöffentlich.

Nach Beendigung des Kolloquiums wird Ihre Beurteilung inkl. Note und einem Exemplar Ihrer Abschlussarbeit an das Prüfungssekretariat durch die/den Referentin/Referent weitergeleitet. Im Prüfungssekretariat wird Ihre Note eingetragen.

Nachdem sich Ihr Abschluss im HIS-System generiert hat, werden Ihre Abschlussdokumente erstellt.

Damit die Abschlussdokumente zügig erstellt werden können, prüfen Sie bitte ob Ihr Geburtsdatum, Geburtsort oder Ihr Name (z. B. zweiter Vorname) korrekt hinterlegt sind. Bei Änderungen wenden Sie sich bitte an das SSC (Student Service Center) Tel.: 06151/33333 oder info@h-da.de Sie erhalten einen Zeugnisentwurf per Mail und können noch mal prüfen, ob alle Module richtig im Zeugnis ausgewiesen werden.

Sehr geehrte Studierende,

zur Anerkennung von Prüfungsleistungen anderer Hochschulen oder Universitäten benötigen Sie für jedes Modul das Sie sich anerkennen lassen möchten, folgende Unterlagen:

  • Formular „Anerkennung von Prüfungsleistung“ (zu finden auf der Homepage des Fachbereichs)
  • Leistungsübersicht der vorherigen Hochschulen oder Universitäten mit Ihren Leistungen
  • Modulbeschreibung der vorherigen Hochschulen oder Universitäten (bitte senden Sie uns nicht das gesamte Modulhandbuch)

Prüfen Sie anhand des Modulhandbuches der Hochschule Darmstadt, welche Module Sie sich anerkennen lassen können und welcher/welche Dozent:in für die Anerkennung zuständig ist.

Anerkennungen der TU Darmstadt müssen nicht von den Dozenten/Dozentinnen geprüft werden. Der Antrag inkl. Leistungsübersicht und Modulbeschreibung der TU Darmstadt kann direkt beim Prüfungsausschuss eingereicht werden.

Anerkennungen anderer Hochschulen oder Universitäten klären Sie bitte erst mit den entsprechenden Dozenten/Dozentinnen, unter Vorlage des ausgefüllten Anerkennungsformulars, der Leistungsübersicht und der Modulbeschreibung ab.

Das (von Ihnen und dem/der Dozenten/Dozentin) unterzeichnete Anerkennungsformular können Sie, im Original, während der Sprechstunde des Prüfungssekretariat abgeben, in den Briefkasten vor dem Prüfungssekretariat werfen oder per Mail an pruefungsausschuss.fbb@h-da.de senden.

Wenn die Anerkennung der Prüfungsleistung vom Prüfungsausschuss genehmigt wurde, werden die Module ohne vorherige Information, ins QIS/my.hda eingetragen. Sollte es Unklarheiten bei der Anerkennung geben, werden Sie per Mail vom Prüfungsausschuss informiert!

Module aus dem Hauptstudium werden erst nach Erfüllung der Anforderungen, Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung, ins QIS/my.hda eingetragen. Bitte melden Sie sich im Prüfungssekretariat, wenn Sie die notwendigen Anforderungen erfüllt haben.

 

Sehr geehrte Studierende,

die Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Für die Zulassung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Abgeschlossenes Grundstudium
  • Abgeschlossenes Praxismodul (zumindest Abgabe des Praxismodulberichts)
  • 170 CP gesamt

Wenn Sie alle Zulassungskriterien erfüllen, gehen Sie bitte mit den folgenden Unterlagen zu ihrem/Ihrer Referent:in:

Legen Sie mit Ihrem/Ihrer Referenten/Referentin den/die Korreferenten/Korreferentin, Thema, Beginn und Ende der Abschlussarbeit fest.

Die ausgefüllte Meldung zur Bachelorarbeit, Leistungsübersicht und ggf. Antrag zum Korreferent/:in reichen Sie bitte beim Prüfungsausschuss ein. Im Original oder per Mail.

Nach Prüfung der Voraussetzungen und Genehmigung durch den Prüfungsausschuss, werden Sie und Ihrer Referenten/Referentin informiert.

Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt maximal 3 Monate. Eine Verlängerung der Abgabefrist kann auf schriftlichen Antrag unter Angaben von Gründen, die die Kandidatin oder der Kandidat nicht zu vertreten hat und im Einvernehmen mit der Referentin oder dem Referenten durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden.

Den Antrag zur Verlängerung der Abschlussarbeit finden Sie auf der Homepage des Fachbereichs. Eine Verlängerung kann höchstens um einen Monat erfolgen. Bei längerer Krankheit oder aus anderen schwerwiegenden Gründen kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall eine weitergehende Entscheidung treffen. Darüber hinaus gelten die Regelungen der für Sie gültigen ABPO.

Damit die Abschlussdokumente zügig erstellt werden können, prüfen Sie bitte ob Ihr Geburtsdatum, Geburtsort oder Ihr Name (z. B. zweiter Vorname) korrekt hinterlegt sind. Bei Änderungen wenden Sie sich bitte an das SSC (Student Service Center) Tel.: 06151/33333 oder info@h-da.de

Sehr geehrte Studierende,

die Zulassung zur Masterarbeit erfolgt durch den Prüfungsausschuss. Für die Zulassung sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • mehr als 50 CP aus Modulprüfungen des Masterstudiums müssen erreicht sein

Für Studierende mit einem Bachelor - Abschluss mit 180 CP (4-sem. Master) gilt darüber hinaus:

  • Erwerb von zusätzlichen 30 CP für das Ergänzungssemester (gem. Vereinbarungen s. u.)
    • Abgeschlossenes Praxismodul (15 CP), falls noch nicht im Bachelorabschluss enthalten
    • Module aus dem Bachelor- oder Masterstudium (15 CP)

Für Wahl der Module aus dem Bachelor- oder Masterstudium, schlagen Sie bitte entsprechende Module vor, die Sie belegen wollen. Bitte beachten Sie dabei, dass es sich um Inhalte handeln muss, die Sie bisher nicht absolviert haben.

Die gewählten Module tragen Sie bitte in das Formular „Antrag auf Belegung von Mastermodulen für das Ergänzungssemester“ (Bauing. / Umwelting.)ein und senden den Antrag und Ihre Bachelor Zeugnis per Mail an den Prüfungsausschuss (pruefungsausschuss.fbb@h-da.de)

    • Diese 30 CP gehen nicht in die Gesamtnote des Master-Studiengangs ein.

Wenn Sie alle Zulassungskriterien erfüllen, gehen Sie bitte mit den folgenden Unterlagen zu ihrem/Ihrer Referent:in:

Legen Sie mit Ihrem/Ihrer Referenten/Referentin den/die Korreferenten/Korreferentin, Thema, Beginn und Ende der Abschlussarbeit fest.

Die ausgefüllte Meldung zur Masterarbeit, Leistungsübersicht und ggf. Antrag zum Korreferent/:in reichen Sie bitte beim Prüfungsausschuss ein. Im Original oder per Mail.

Nach Prüfung der Voraussetzungen und Genehmigung durch den Prüfungsausschuss, werden Sie und Ihrer Referenten/Referentin informiert.

Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt maximal 6 Monate. Eine Verlängerung der Abgabefrist kann auf schriftlichen Antrag unter Angaben von Gründen, die die Kandidatin oder der Kandidat nicht zu vertreten hat und im Einvernehmen mit der Referentin oder dem Referenten durch den Prüfungsausschuss genehmigt werden. Den Antrag zur Verlängerung der Abschlussarbeit finden Sie auf der Fachbereichs-Homepage. Eine Verlängerung kann in der Regel höchstens um einen Monat erfolgen. Bei längerer Krankheit oder aus anderen schwerwiegenden Gründen kann der Prüfungsausschuss im Einzelfall eine weitergehende Entscheidung treffen. Darüber hinaus gelten die Regelungen der für Sie gültigen ABPO.

Damit die Abschlussdokumente zügig erstellt werden können, prüfen Sie bitte ob Ihr Geburtsdatum, Geburtsort oder Ihr Name (z. B. zweiter Vorname) korrekt hinterlegt sind. Bei Änderungen wenden Sie sich bitte an das SSC (Student Service Center) Tel.: 06151/33333 oder info@h-da.de

Sehr geehrte Studierende,

wenn Sie in den 4-semestrigen Master eingeschrieben wurden, müssen Sie ein zusätzliches Semester im Umfang von 30CP absolvieren. Die zusätzlichen 30CP sind in der jeweiligen Master-Prüfungsordnung definiert. 

Sie müssen ein Praxismodul im Umfang von 15CP absolvieren (sofern nicht in Ihrem Bachelorabschluss enthalten) und weitere 15CP aus Modulen, die Sie der jeweiligen Prüfungsordnung entnehmen können.

Schlagen Sie dem Prüfungsausschuss bitte entsprechende Module vor, die Sie belegen möchten.

Bitte beachten Sie dabei, dass es sich um Inhalte handeln muss, die Sie bisher nicht absolviert haben. Die entsprechenden Module teilen Sie bitte dem Prüfungsausschuss per Mail mit. Zusätzlich senden Sie noch Ihr Bachelorzeugnis an den Prüfungsausschuss. Wir haben leider keinen Zugriff auf Ihre Bewerbungsunterlagen und benötigen Ihr Bachelorzeugnis zum Abgleich.

Sie werden nach der Genehmigung oder bei Rückfragen vom Prüfungsausschuss per Mail benachrichtig.

Weitere Informationen finden Sie in der für Sie geltenden ABPO (Allgemeine Bestimmungen für Prüfungsordnungen).

Sehr geehrte Studierende,

falls Sie wegen Krankheit an einer Prüfung nicht teilnehmen können, müssen Sie innerhalb von drei Werktagen ein ärztliches Attest (Original) im Prüfungssekretariat zusammen mit dem Antrag auf Rücktritt einreichen. Den Antrag finden Sie auf der Homepage des Fachbereichs.

Wir weisen noch einmal darauf hin, dass wir nur noch Atteste akzeptieren, auf denen der Arzt oder die Ärztin die Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Der gelbe Zettel (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) zur Vorlage beim Arbeitgeber ist kein Attest und wird nicht mehr akzeptiert! Auf dem Attest muss unbedingt vermerkt sein, ab wann die Prüfungsunfähigkeit gilt und wie lange die Prüfungsunfähigkeit voraussichtlich dauert.

Wir stellen Ihnen gerne eine Vorlage für das Attest zur Verfügung.

Es ist für jede Prüfung der vollständig ausgefüllte "Rücktritt von einer Prüfung aufgrund von Krankheit" einzureichen.

Fehlt eines der beiden Dokumente oder sind die eingereichten Unterlagen unvollständig oder fehlerhaft, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden.

Haben Sie bitte Verständnis, dass wir bei der Menge an Prüfungen keine Zwischenbescheide oder Hinweise auf fehlerhafte Unterlagen versenden können.

Bei einer wiederholten Krankmeldung im gleichen Modul, muss die Prüfungsunfähigkeit durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen werden.Es ist ein amstärztliches Attest vom Gesundheitsamt Darmstadt notwendig.

Sehr geehrte Studierende,

mit Hilfe des Nachteilsausgleichs soll Studierenden mit Behinderung, chronischer Erkrankung oder temporärer Einschränkung der Zugang zu Fachinhalten und Aufgaben sowie der Nachweis des Erlernten unter Berücksichtigung der individuellen Beeinträchtigung ermöglicht werden.

Da ein Antrag auf Nachteilsausgleich nicht rückwirkend gewährt werden kann, sollten Studierende möglichst frühzeitig ihren Bedarf anmelden, spätestens bei der Prüfungsanmeldung.

Die Gründe für einen Nachteilsausgleich für eine Beeinträchtigung sind durch ein aktuelles fachärztliches Attest mit Stempel und Unterschrift im Original nachzuweisen. Eine Bescheinigung auf Rezeptblock oder ein Schwerbehindertenausweis sind nicht ausreichend.

Eine Diagnose muss nicht genannt werden, es kann jedoch hilfreich für das Verständnis sein.

Erforderlich ist eine für Laien verständliche Beschreibung der Symptomatik (Art der Beeinträchtigung bspw. Mobilitätsstörung, psychische Erkrankung, Teilleistungsschwäche) und wie sich die Beeinträchtigung auf die Prüfung auswirkt. Ebenso sollten konkrete Empfehlungen zu angemessenen Ausgleichsmaßnahmen gemacht werden.

Unter "Studieren mit Behinderung" finden Sie noch weitere Informationen. Für eine persönliche Beratung steht Ihnen der/die Beauftragte für Studierende und Studieninteressierte gerne zur Verfügung.

Bei Folgeanträgen oder längerfristigen Nachteilsausgleichsmaßnahmen kann auf ein ärztliches Attest verzichtet werden, wenn der Nachweis auf eine chronische Beeinträchtigung zu einem früheren Zeitpunkt erbracht wurde. Das sollte auf dem ärztlichen Attest aufgeführt werden.

Ein häufig beantragter Nachteilsausgleich besteht in einer Schreibzeitverlängerung. In diesem Fall ist im ärztlichen Attest eine Zeitempfehlung mit Bezug auf eine Regelbearbeitungszeit von 90 min. aufzuführen, zum Beispiel:

"… bei einer Prüfungsdauer von 90 min. sollte die Schreibzeitverlängerung 15 min. betragen …"

Sehr geehrte Studierende,

wenn Sie eine Pflichtprüfung (z. B. schriftliche Klausur) in der zweiten Wiederholung (3. Versuch) nicht bestanden haben, ist gemäß §17 (6) der ABPO innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Bekanntgabe der Klausurergebnisse eine ergänzende mündliche Prüfung durchzuführen.

Die Klausurergebnisse werden im HIS QIS/my.hda veröffentlicht. Im Eigeninteresse sollten Sie sich zeitnah über die Klausurergebnisse informieren. In Absprache mit dem Prüfungsamt werden wir auf eine zusätzliche Information über den Anspruch auf eine mündliche Prüfung verzichten.

Der Prüfungsausschuss wird die mündliche Ergänzungsprüfung beantragen und die Unterlagen mit der Bitte um einen Terminvorschlag an den/die Dozenten:in weiterleiten. Sobald der/die Dozent:in dem Prüfungsausschuss einen Termin genannt hat, werden Sie per Mail zur mündlichen Ergänzungsprüfung eingeladen.

Die Prüfung ist prüfungsrechtlich verbindlich, auch ohne ausdrückliche Bestätigung des Prüflings.

Sollten Sie aus Krankheitsgründen an der mündlichen Prüfung verhindert sein, müssen Sie auf Beschluss des Prüfungsausschusses diese mit einem amtsärztlichen Attest begründen.

Die Anzahl der möglichen MEP´s ergibt sich aus der PO, nach der Sie studieren.

(BI PO2018 und UI PO2020: max. 2 MEP´s im gesamten Studium, sonst ist die Anzahl unbegrenzt, siehe jeweilige PO!)

Sehr geehrte Studierende,

alle Studierende, die beim letzten oder vorletzten Mal eine Prüfung nicht bestanden haben oder nicht erschienen sind, müssen diese in der nächsten Prüfungsphase wiederholen.

Für das Grundstudium oder Pflichtmodule aus dem Hauptstudium, die drei schriftliche Versuche haben, (beachten Sie hierzu Ihre Prüfungsordnung) wird eine Zwangsanmeldung vorgenommen.

Sie werden automatisch vor der eigentlichen Anmeldephase, für die nicht bestandene Prüfung angemeldet. Eine Abmeldung von der Pflichtanmeldung ist nicht möglich.

Wir bemühen uns, alle Studierenden und Prüfungen zu erfassen. Kontrollieren Sie bitte, ob Sie angemeldet sind. Falls Sie nicht zwangsgemeldet wurden, melden Sie sich bitte selbst für die Prüfung an. Ansonsten wird die Prüfung als „nicht erschienen“ gewertet. Die Verantwortung für die Prüfungsanmeldung liegt bei den Studierenden.

Sehr geehrte Studierende,

wenn Sie einen Wechsel der Prüfungsordnung in Betracht ziehen, Informieren Sie sich bitte vor dem Wechsel über die Vor- oder Nachteile.

Bitte beachten Sie, dass es unterschiedliche Wechsel der Prüfungsordnungen gibt:

Bauingenieurwesen PO2011 Bachelor und Master:

  • Über den Antrag „Wechsel Prüfungsordnung“, können Sie den Wechsel in die PO2018 beantragen. Senden Sie bitte das ausgefüllte Formular an den Prüfungsausschuss pruefungsausschuss.fbb@h-da.de

Umweltingenieurwesen PO2013 Bachelor

  • Über QIS/my.h-da können Sie einen Studienganswechsel in die PO2020 vornehmen! Bitte beachten Sie, dass dies nur während der Bewerbungsfristen (siehe Homepage der HDA) möglich ist. Hier kann kein Antrag beim Prüfungsausschuss eingereicht werden.

Sehr geehrte Studierende,

wenn Sie alle Ihre Leistungen erbracht haben und das Kolloquium erfolgreich beendet ist, wird Ihr Antrag zur Abschlussarbeit inkl. Abschlussnote und ein Exemplar Ihrer Abschlussarbeit an das Prüfungssekretariat durch den/die Referent:in weitergeleitet.

Im Prüfungssekretariat wird Ihre Note eingetragen. Nachdem sich Ihr Abschluss im HIS-System generiert hat, können Ihre Abschlussdokumente erstellt werden.

Damit die Abschlussdokumente zügig erstellt werden können, prüfen Sie bitte im Vorfeld, ob Ihr Geburtsdatum, Geburtsort oder Ihr Name (z. B. zweiter Vorname) korrekt hinterlegt sind. Bei Änderungen wenden Sie sich bitte an das SSC (Student Service Center) https://h-da.de/studium/studienorganisation

Wir können Ihnen leider aus Datenschutzgründen keinen Zeugnisentwurf mehr zusenden!

Nach Eintragung  aller Leistungen und der Note Ihrer Abschlussarbeit, werden Ihre Abschussdokumente erstellt und zur Unterschrift an den/die Dekan:in und den/die Prüfungsausschussvorsitzende:n weitergeleitet.

Sobald alle Abschlussdokumente unterschrieben sind, werden die Unterlagen an das zentrale Prüfungsamt der Hochschule Darmstadt weitergeleitet.

Der gesamte Vorgang kann 3 bis 8 Wochen dauern.

Sie werden vom Prüfungsamt der Hochschule Darmstadt per Mail über die Abholung oder Zusendung der Unterlagen informiert.

Zusätzliche Information vom Prüfungsamt.

Beschlüsse des Prüfungsausschusses

Sehr geehrte Studierende,

der Prüfungsausschuss hat in seiner Zulassungskonferenz vom 02.07.2012 über die „üblichen Leistungen" von BAföG-Empfänger beraten und einstimmig beschlossen:

Danach wird bis auf weiteres davon ausgegangen, dass von einer „.. üblichen Leistung" ausgegangen werden kann, wenn 66 bis 75 Prozent der für das Regelstudium vorgesehenen Leistung vorliegt [z.B. zum Ende des 4. Semesters liegt die übliche Leistung zwischen 79 und 90 Credit Points].

Daraus ergeben sich z.B. folgende Mindest-CP-Zahlen:

►        2. Semester: o,66 x 2 x 30 = 39,5 CPs

►        4. Semester: o,66 x 4 x 30 = 79,0 CPs

►        6. Semester: o,66x 6 x 30 = 118,5 CPs

Sehr geehrte Studierende,

der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Bau- und Umweltingenieurwesen hat in seiner Sitzung am 25.01.2017 folgende Regelung beschlossen:

Mobiltelefon/Smartphone/Tablet/-Verbot bei Prüfungen.

Ein mitgeführtes Mobiltelefon/Smartphone/Tablet oder vergleichbares Gerät (im Folgenden „mobiles Gerät“ genannt) muss vor Beginn der Prüfung ausgeschaltet und außerhalb der Griffnähe (des Körpers, der Bekleidung, des Arbeitsplatzes) verstaut werden.  Es darf während der gesamten Prüfung nicht herausgenommen werden, d. h. in Griffnähe kommen. Ein Zuwiderhandeln stellt eine Täuschungshandlung i. S. d. §16 Abs. 3 ABPO dar.

Das Mitführen eines mobilen Gerätes außerhalb des Prüfungsraums während der Klausurbearbeitung – bspw. beim Aufsuchen der Toilette stellt eine schwerwiegende Täuschungshandlung i. S. d. §16 Abs. 3 ABPO dar.

Von diesem Verbot kann der/die Dozent:in für einzelne Prüfungen abweichen und vorher explizit genannte mobile Geräte unter zuvor genannten Bedingungen erlauben.