Die Selbstverwaltungsgremien des Fachbereichs

Die Mitglieder der Hochschule haben das Recht und die Pflicht, nach Maßgabe des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) und der Grundordnung an der Selbstverwaltung mitzuwirken (§ 9 Abs. 2 HHG).

Die wichtigsten eingesetzten Arbeitsgruppen sind: