Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat berät Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs. Er ist unter anderem zuständig für:
- Erlass der Prüfungsordnungen und der Studienordnungen,
- Vorschläge für die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen,
- Abstimmung der Forschungsvorhaben,
- Feststellung des Strukturplans,
- Stellungnahme zu den Zielvereinbarungen des Fachbereichs mit dem Präsidium,
- Entscheidung über den Berufungsvorschlag der Berufungskommission,
- Vorschläge für die Einrichtung und Aufhebung von wissenschaftlichen und technischen Einrichtungen,
- Entscheidung über die Einrichtung und Aufhebung von Arbeitsgruppen und Ausschüssen,
- Regelung der Benutzung der Fachbereichseinrichtungen im Rahmen der Benutzungsordnung.
Dem Fachbereichsrat gehören an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften sechs Mitglieder der Professorenschaft, ein/e wissenschaftliche/r Mitarbeiter/-in und vier Studierende an. Die Mitglieder des Dekanats haben im Fachbereichsrat eine beratende Stimme.
Mitglieder im FBR
Protokolle
Die Protokolle zu den Sitzungen sind nur für Angehörige des Fachbereichs Bau- und Umweltingenieurwesen sichtbar. Bitte loggen Sie sich auf der Website ein.
Kontakt
Kommunikation
Haardtring 100
64295 Darmstadt
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