FAQ

  • Wenn Sie Anerkennung aus der TU Darmstadt haben, melden Sie sich bitte beim Prüfungssekretariat. Folgende Unterlagen bringen Sie bitte mit, Leistungsübersicht der TU Darmstadt, Modulbeschreibung der Module aus der TU Darmstadt und den Antrag auf Anerkennung für jedes einzelne Modul, dass Sie sich anerkennen lassen möchten.
  • Wenn Sie Anerkennungen aus anderen Hochschulen oder Universitäten haben, sprechen Sie bitte den/die Dozent:in im einzelnen an, mit folgenden Unterlagen, Leistungsübersicht der Hochschule oder Universität, Modulbeschreibung der Module aus der Hochschule oder Universität und den Antrag auf Anerkennung für jedes einzelne Modul, dass Sie sich anerkennen lassen möchten.
  • Mehr Infos unter „Ablaufbeschreibungen, Beschlüsse PA“
  • Die Prüfungsphasen finden Sie hier.
  • Über die genauen Termine werden Sie per Mail und auf der Homepage informiert.
  • Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben oder nicht erschienen sind.
  • Die Pflichtanmeldung wird bei allen Prüfungen mit nur drei schriftlichen Versuchen vorgenommen, die in einer mündlichen Ergänzungsprüfung enden.

Unter den Abschlaufbeschreibungen können Sie nachlesen wie Sie einen Nachteilausgleich beantragen können.

  • Der Antrag ist zusammen mit dem ärztlichen Attest unverzüglich (max. 3 Werktage) nach der Krankmeldung abzugeben.
  • Bei einem amtsärztlichen Attest verlängert sich die Frist, da sie meistens keinen Termin innerhalb 3 Werktagen erhalten.

Wenn der/die Dozent:in „NE“ (nicht erschienen) eingetragen hat. Die Eintragung „NE“ wird rausgenommen und das „AT“ (Attest) eingetragen.

Sie sind in einem Pflichtfach mit drei Versuchen durchgefallen. Der Drittversuch wird mit "EN" (entgültig nicht bestanden) angezeigt. Das ist normal und heißt nicht, dass Sie keinen Anspruch mehr auf die mündliche Prüfung haben oder exmatrikuliert sind. Nach der mündlichen Prüfung werden wir das "EN" abändern.

  • Das Prüfungssekretariat stellt automatisch einen Antrag für Sie und leitet den Antrag an den Prüfungsausschuss weiter.
  • Der Prüfungsausschuss prüft, ob Sie Anspruch auf eine mündliche Ergänzungsprüfung haben.
  • Wenn Sie einen Anspruch haben, wird der/ die Dozent:in informiert und um einen Termin gebeten.
  • Sie werden vom Prüfungsausschuss über den Termin per Mail informiert.

Sie haben immer noch die Möglichkeit sich an anderen Hochschulen oder Uni´s zu bewerben. Welche Hochschule oder Uni für Sie die passende ist, erfragen Sie bitte bei den Hochschulen oder Uni´s die Sie interessieren.

  • Wenn bei Ihnen noch keine Note eingetragen wurde, sprechen Sie bitte den/die Dozent:in an.
  • Voraussetzungen der PO2011 – Vorpraktikum, 60 CP im Grundstudium, eingetragen Vertiefung.
  • Voraussetzungen der PO2018 – Vorpraktikum, TM1, TM2, Hydromechanik, Mathe 1, Mathe2, 60 CP im Grundstudium, eingetragene Vertiefung.

Familien an der Hochschule Darmstadt - Schwangerschaft / Stillzeit, Kinder, Pflege!

Im Familienbüro der Hochschule Darmstadt finden Sie Informationen, Ansprechpartner und Unterstützung.

https://familie.h-da.de/schwangerschaft-stillzeit/uebersicht

Für den Wahlpflichtbereich im Hauptstudium benötigen sie z. B. fachübergreifende Studien oder fachübergreifende Qualifikationen. Hierzu gehören alle Module die nichts mit ihrem Studiengang zu tun haben. Es dürfen keine fachlichen Module sein.

Im Bereich SuK Studium generale (h-da.de) finden Sie eine große Auswahl an Fächer die sie belegen können.

Sie können auch Fächer aus anderen Fachbereichen oder Studiengängen belegen. Auch Fächer die 5 CP haben können Sie belegen.

Sollten Sie unsicher sein, ob das von ihnen ausgesuchte Fach ein fachübergreifendes Fach ist, können Sie die Modulbeschreiben an pruefungsausschuss.fbb@h-da.de senden und es prüfen lassen.

  • SuK und Sprachen.
  • Module aus anderen Studiengängen und Fachbereichen die nichts mit ihrem eigenen Studiengang zu tun haben.
  • Mit dem ausfüllen der Leistungsübersicht für Ihren Studiengang/Vertiefungsrichtung, können Sie sich einen Überblick verschaffen.

Sie möchten gerne ein Semester ins Ausland?

Herr Prof. Burbaum ist der Auslandsbeauftragte für unseren Fachbereich. Gerne hilft er ihnen weiter.

  • Per Mail (als PDF oder einen Link der Hessenbox) am Abgabetag. Mail an Prüfungsausschuss, Referent:in und Korreferent:in. Die Druckversion zur Archivierung kann dann nachgereicht werden. BITTE Referent:in ansprechen, ob eine Druckversion gewünscht wird.
  • Persönlich am Abgabetag im Prüfungssekretariat. Zwei Exemplare und einen Datenträger mit der Arbeit in digitaler Form.
  • Per Post am Abgabetag bei der Post abgeben. Zwei Exemplare und einen Datenträger mit der Arbeit in digitaler Form. Druckversion z. B. über die Druckerei der Hochschule. Infos zur Druckerei finden Sie hier.
  • Sprechen Sie bitte unbedingt rechtzeitig vor er Abgabe Ihre(n) Referent:in an, ob weitere Vorgaben zu beachten sind.

Druckauftrag einreichen.

Mehr Infos unter „Ablaufbeschreibungen, Beschlüsse PA

  • Sie müssen sich trotzdem zurückmelden, auch wenn „nur“ das Kolloquium noch offen ist.
  • Sie können aber ein Urlaubssemester beantragen, damit zählt das Semester nicht noch zusätzlich zur gesamt Semesterzahl. Sie können trotz Urlaubssemester im Master weiterstudieren, wenn Sie eine Zulassung erhalten haben.
  • Bitte schreiben Sie eine KURZE Mail, mit Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnr., an den Prüfungsausschuss.
  • Ihre Abschlussdokumente werden vom Dekan und Prüfungsausschussvorsitzenden unterschrieben. Die Erstellung, Unterzeichnung und Weitergabe kann 2-5 Wochen dauern.
  • Nach Unterzeichung werden alle Abschlussdokumente an das Prüfungsamt der Hochschule gesendet, die Bearbeitung im Prüfungsamt dauert ca. 1-1,5 Wochen. Von dort bekommen Sie alle Unterlagen.
  • Mehr Infos unter „Ablaufbeschreibungen, Beschlüsse PA

Sie werden immer zum Ende des Semesters exmatrikuliert, auch wenn Sie ihren Abschluss früher erreicht haben. Sie können sich aber über my.hda selbst exmatrikulieren.

Wenn Sie Fragen zur Absolventenfeier haben, wenden Sie sich bitte an sekretariat.fbb@h-da.de.